Pflegekassen-Zuschuss · § 40 Abs. 4 SGB XI
Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 € für Umzug und Wohnungsanpassung
Zieht ein Mensch mit Pflegegrad ins Pflegeheim, kann die Pflegekasse Umzug und Entrümpelung bezuschussen. Wir prüfen den Anspruch in Leipzig und Halle und helfen beim Antrag.
- Für Pflegegrad 1 bis 5
- Wichtig: Antrag vor dem Start
- Wir helfen bei Antrag und Abrechnung
Die Prüfung ist kostenlos. Rufen Sie an, bevor Sie etwas beauftragen.

Wichtig: Erst der Antrag, dann der Start
Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden. Ob Entrümpelung und Umzug gefördert werden, hängt vom Einzelfall ab. Wir helfen beim Festpreisangebot und bei den Unterlagen.
Anspruchs-Check
Haben Sie Anspruch? Drei Fragen genügen.
Der Zuschuss ist oft möglich, wenn eine pflegebedürftige Person umzieht und sich dadurch die Wohnsituation verbessert. Das Wichtigste: Der Antrag muss vor dem Start gestellt werden.
Hat die betroffene Person einen Pflegegrad?
Steht ein Umzug ins Pflegeheim oder in eine altersgerechte Wohnung an?
Hat die Entrümpelung oder der Umzug noch nicht begonnen?
= eine Maßnahme, Zuschuss bis
4.180 Euro
Der Betrag gilt pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann der Zuschuss höher ausfallen. Das prüfen wir mit Ihnen.
Grundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI. Keine Rechtsberatung. Höhe und Anspruch werden im Einzelfall von der Pflegekasse entschieden.
So kommt der Betrag zustande
Entrümpelung und Umzug zählen zusammen
Der Zuschuss ist kein Preisnachlass, sondern eine feste Leistung der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Damit ist gemeint: alles, was das Wohnen mit Pflegegrad leichter oder überhaupt möglich macht. Das Praktische: Mehrere Posten rund um den Umzug zählen zusammen unter einem Höchstbetrag.
Entrümpelung der alten Wohnung
Die bisherige Wohnung wird komplett geräumt und übergeben.
Umzug in die neue Wohnung
Umzug ins Pflegeheim oder in eine altersgerechte Wohnung.
Kleine Anpassungen
Maßnahmen, die das Wohnen mit Pflegegrad leichter machen.
Wenn Pflege ansteht
Ein Umzug in der Pflege kommt oft plötzlich
Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim zieht oder die Wohnung altersgerecht werden soll, muss meist schnell etwas passieren. Die alte Wohnung soll leer, der Umzug organisiert, die Übergabe geregelt werden. Wenige wissen: Für genau diese Situation gibt es einen Zuschuss der Pflegekasse. Er hilft, wenn sich die Wohnsituation für einen pflegebedürftigen Menschen verbessert. Entscheidend ist nur eins: Der Antrag muss vor dem ersten Handschlag gestellt sein.
- Für Pflegegrad 1 bis 5
- Bis zu 4.180 Euro Zuschuss möglich
- Antrag vor dem Start stellen

Wofür der Zuschuss gilt
Zwei Fälle, in denen es sich fast immer lohnt
Alte Wohnung räumen
Wird die bisherige Wohnung aufgegeben, muss sie meist komplett leer und übergeben werden. Genau diese Entrümpelung kann Teil der geförderten Maßnahme sein.
Umzug in eine bessere Wohnsituation
Besonders relevant, wenn eine pflegebedürftige Person ins Pflegeheim oder in eine altersgerechte Wohnung zieht. Dann greift der Zuschuss am ehesten.

Ihr Ansprechpartner
Ruben Bestfleisch, Inhaber
Beim Thema Pflegekasse geht es oft schnell und ist trotzdem heikel. Ich schaue mir Ihre Situation in Ruhe an, sage Ihnen ehrlich, ob der Zuschuss möglich ist, und helfe beim Antrag. Sie erreichen mich direkt, ohne Callcenter. Rufen Sie an, bevor Sie etwas beauftragen, dann machen wir die Reihenfolge richtig.
Ruben Bestfleisch · Sorglos Sanieren GbR · Region Leipzig, Halle (Saale) und Umgebung
So läuft der Antrag
Wir helfen Ihnen durch den Papierkram
Vier ruhige Schritte. Der wichtigste kommt zuerst: erst der Antrag, dann die Räumung.
Situation klären
Wir schauen, ob Pflegegrad, Umzug und Zeitpunkt grundsätzlich passen.
Antrag vorbereiten
Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor, damit der Antrag vor dem Start bei der Pflegekasse liegt.
Genehmigung abwarten
Erst wenn die Pflegekasse entschieden hat, planen wir die Umsetzung sauber durch.
Entrümpelung durchführen
Nach der Freigabe räumen wir, organisieren die Übergabe und liefern die Rechnung für die Abrechnung.
Nicht zuerst räumen. Erst Antrag stellen.
Der Antrag muss vor Beginn von Umzug oder Entrümpelung bei der Pflegekasse liegen. Wer vorher beauftragt oder anfängt, riskiert den Zuschuss. Rufen Sie deshalb zuerst an, dann klären wir die Reihenfolge gemeinsam.
Warum Sorglos
Warum Familien uns mit der Pflegekasse-Räumung beauftragen
Ruhig und ohne Druck
Wir wissen, dass ein Pflege-Umzug belastend ist. Wir arbeiten in Ruhe und erklären jeden Schritt.
Wir helfen beim Antrag
Wir prüfen den Anspruch, bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und begleiten den Ablauf. Den Antrag stellen Sie.
Kein Callcenter, Ruben persönlich
Sie sprechen direkt mit Ruben Bestfleisch, dem Inhaber. Kein Warteband, keine Weitergabe.
Rechnung passend für die Abrechnung
Sie bekommen eine klar aufgeschlüsselte Rechnung, genau so, wie die Pflegekasse sie für die Erstattung braucht.
Schnelle Rückmeldung
Sie rufen an oder schreiben, wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Schritt.
Fachgerechte Entsorgung
Der komplette Hausrat geht sauber und legal in die richtige Verwertung. Auf Wunsch mit Nachweis.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Pflegekassen-Zuschuss
Warum uns
Warum Sie uns vertrauen können
Kein Kleingedrucktes. Das gilt bei jedem einzelnen Auftrag.
Schriftlicher Festpreis
Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie einen festen Preis. Was drin steht, gilt. Keine Nachforderung.
Direkter Draht
Ruben, der Inhaber, begleitet jeden Auftrag persönlich. Sie haben immer denselben Ansprechpartner.
Besenreine Übergabe
Alle Räume werden besenrein übergeben. Auf Wunsch machen wir die komplette Übergabe an den Vermieter.
Antwort in 24 Stunden
Kostenlose Besichtigung vor Ort. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, im Express in 48 Stunden.
Rufen Sie an, bevor Sie starten. Dann sichern wir den Zuschuss sauber ab.
Wir prüfen kostenlos, ob der Pflegekassen-Zuschuss in Ihrer Situation möglich ist, und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.
0341 65184266- Kostenlose Besichtigung vor Ort
- Schriftlicher Festpreis innerhalb von 24 Stunden
- Antwort innerhalb von 24 Stunden, direkt vom Inhaber
