Pflegekasse · Ratgeber
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse
Aus der Praxis von Ruben Bestfleisch · über 1200 Einsätze · Stand 2. Juli 2026 · 9 Min. Lesezeit
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten oder Veränderungen, die das Wohnen mit Pflegegrad leichter machen. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Dazu kann auch ein Umzug in eine passendere Wohnung gehören, inklusive Entrümpelung der alten Wohnung. Wichtigste Regel: Der Antrag muss vor dem Start gestellt werden, sonst droht die Ablehnung.

Was regelt § 40 Abs. 4 SGB XI?
Im Sozialgesetzbuch XI steht der Rechtsanspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. § 40 Abs. 4 SGB XI verpflichtet die Pflegekasse, Zuschüsse zu zahlen, wenn die Wohnung so angepasst wird, dass Pflege leichter wird oder die pflegebedürftige Person länger selbstständig leben kann. Der Gesetzgeber will damit teure Pflegeheimplätze vermeiden und den Menschen ein sicheres Zuhause erhalten.
Gefördert werden einmalige Maßnahmen, keine laufenden Kosten wie Miete oder Strom. Der Höchstbetrag liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 4.180 Euro pro Maßnahme. Vorher galten 4.000 Euro. Die Pflegekasse erstattet die tatsächlichen Kosten bis zu dieser Grenze. Sie zahlt nicht pauschal 4.180 Euro, wenn die Maßnahme weniger kostet.
Der Anspruch gilt unabhängig vom Pflegegrad, solange ein Pflegegrad anerkannt ist. Auch Pflegegrad 1 reicht aus. Der Zuschuss bezieht sich auf eine konkrete Maßnahme, nicht auf ein Kalenderjahr. Später kann eine neue Maßnahme beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation deutlich ändert, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder wenn ein Treppenlift nicht mehr reicht.
Wer hat Anspruch? Die Übersicht
Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch Beihilfeberechtigte und Privatversicherte mit vergleichbarem Anspruch können einen Zuschuss erhalten, die Details klärt die jeweilige Kasse. Leben mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung, können bis zu vier Ansprüche für eine gemeinsame Maßnahme zusammengelegt werden.
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Pflegegrad | Pflegegrad 1 bis 5, jeder Grad hat Anspruch |
| Höchstbetrag pro Maßnahme | 4.180 Euro (seit 01.01.2025) |
| Bündelung im Haushalt | Bis zu 4 Personen: max. 16.720 Euro |
| Antragstellung | Vor Beginn der Maßnahme, schriftlich |
| Erstattung | Tatsächliche Kosten bis zum Höchstbetrag |
Die Bündelung ist besonders wichtig, wenn Ehepaare oder Geschwister mit Pflegegrad gemeinsam wohnen. Alle vier können ihre Ansprüche für einen Badumbau oder einen gemeinsamen Umzug nutzen. Jede Person braucht einen eigenen Pflegegrad und muss im Antrag genannt werden.
Was wird gefördert?
Die Pflegekasse fördert Maßnahmen, die das Wohnumfeld an die Pflegebedürftigkeit anpassen. Das Gesetz nennt keine starre Liste, sondern prüft den Einzelfall. Typische Beispiele aus der Praxis:
- •Badumbau: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Duschhocker, rutschfeste Beläge
- •Barrierefreie Zugänge: Rampen, breitere Türen, Schwellen entfernen
- •Treppenlift oder Plattformlift, wenn ein Stockwechsel nötig bleibt
- •Elektrische Pflegebetten, Deckenlifte oder Wandlifte im Wohnbereich
- •Umzug in eine barrierefreie oder betreute Wohnung, wenn die alte Wohnung nicht sinnvoll anpassbar ist
- •Kosten, die direkt mit dem Umzug zusammenhängen: Transport, Handwerker, Entrümpelung der alten Wohnung
Nicht gefördert werden laufende Mietkosten, reine Schönheitsreparaturen oder Umbauten, die nichts mit der Pflege zu tun haben. Ein neues Designer-Bad ohne Pflegebezug fällt nicht unter den Zuschuss. Die Kasse prüft, ob die Maßnahme medizinisch und pflegerisch sinnvoll ist.
Umzug und Entrümpelung: der oft übersehene Fall
Die meisten Angehörigen denken bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nur an Haltegriffe und Duschen. Dabei ist der Umzug oft die bessere und günstigere Lösung. Wenn ein Mensch mit Pflegegrad ins Pflegeheim, in eine betreute Wohnung oder in eine altersgerechte Erdgeschosswohnung zieht, kann die Pflegekasse die Umzugskosten bezuschussen.
Die alte Wohnung muss dafür geräumt und an den Vermieter übergeben werden. Genau hier kann die Entrümpelung Teil der geförderten Maßnahme sein, wenn sie unmittelbar mit dem Umzug zusammenhängt. Das gilt für eine klassische Wohnungsauflösung genauso wie für eine Nachlassräumung, wenn danach ein Umzug ansteht. Für sich allein, ohne Umzugskontext, wird eine reine Haushaltsauflösung meist nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt.
- •Umzug ins Pflegeheim nach langer häuslicher Pflege
- •Wechsel von einer ungeeigneten Altbauwohnung in eine barrierefreie Wohnung
- •Räumung und besenreine Übergabe der alten Wohnung als Teil des Umzugs
- •Transport von Pflegehilfsmitteln und persönlichem Hausrat in die neue Wohnung
Entscheidend ist die Begründung im Antrag: Warum ist der Umzug pflegerisch sinnvoll? Warum kann die alte Wohnung nicht angepasst werden? Je klarer Sie das darlegen, desto besser stehen die Chancen. Ein schriftliches Festpreisangebot für die Entrümpelung hilft der Kasse bei der Kostenprüfung.
Steht ein pflegebedingter Umzug an? Wir prüfen kostenlos, ob ein Zuschuss möglich ist, und bereiten die Unterlagen für Ihren Antrag vor.
Unterlagen vorbereiten lassenAntrag Schritt für Schritt
Der Ablauf ist in den meisten Pflegekassen ähnlich. Planen Sie genug Zeit ein: Von Antrag bis Genehmigung können mehrere Wochen vergehen. Starten Sie nicht mit Umbau oder Räumung, bevor die Kasse zugestimmt hat.
- 1Situation klären: Liegt ein Pflegegrad vor? Steht ein Umbau oder Umzug an? Passt die Maßnahme zum Pflegebedarf?
- 2Pflegekasse kontaktieren: Formular anfordern oder formlosen Antrag schreiben. Viele Kassen haben eigene Formulare für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
- 3Kostenvoranschläge beilegen: Handwerkerangebote, Umzugsangebot, schriftliches Festpreisangebot für die Entrümpelung. Alle Beträge netto oder brutto einheitlich angeben.
- 4Antrag einreichen: Schriftlich, per Post oder über das Online-Portal der Kasse. Datum notieren und eine Kopie aufbewahren.
- 5Genehmigung abwarten: Erst nach schriftlicher Zusage beauftragen und starten. Mündliche Zusagen reichen nicht.
- 6Maßnahme durchführen: Rechnungen sammeln, Fotos vom Vorher-Nachher-Zustand machen, falls die Kasse Nachweise verlangt.
- 7Rechnung einreichen: Originalrechnungen, Kontoverbindung, ggf. Bestätigung der Fertigstellung. Die Kasse erstattet bis zum Höchstbetrag von 4.180 Euro.
Welche Unterlagen braucht die Pflegekasse?
Jede Pflegekasse hat leicht unterschiedliche Anforderungen. Diese Unterlagen werden fast immer gebraucht:
- •Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit Beschreibung der geplanten Arbeiten
- •Kopie des Pflegegrad-Bescheids oder Nachweis über den anerkannten Pflegegrad
- •Detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern, Umzugsfirmen oder Entrümpelungsfirmen
- •Bei Umzug: Begründung, warum die bisherige Wohnung nicht angepasst werden kann
- •Bei Bündelung: Namen und Pflegegrade aller anspruchsberechtigten Personen im Haushalt
- •Bankverbindung für die Erstattung
Ein schriftliches Festpreisangebot für die Entrümpelung sollte die Leistungen klar benennen: Räumung, Transport, Entsorgung, besenreine Übergabe. So kann die Kasse prüfen, ob die Kosten angemessen sind und ob sie zum Umzug gehören.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- •Zu früh starten: Erst Antrag, dann Beauftragung. Keine Ausnahme.
- •Keine Begründung beim Umzug: Ohne Erklärung, warum die alte Wohnung ungeeignet ist, lehnt die Kasse oft ab.
- •Entrümpelung ohne Umzugskontext: Eine reine Haushaltsauflösung ohne pflegerischen Umzug wird selten gefördert.
- •Fehlende Kostenvoranschläge: Anträge ohne Zahlen bearbeitet die Kasse langsamer oder lehnt sie ab.
- •Bündelung vergessen: Wenn zwei pflegebedürftige Ehepartner wohnen, können 8.360 Euro statt 4.180 Euro möglich sein.
- •Rechnungen verlieren: Bewahren Sie alle Belege auf, bis die Erstattung auf dem Konto ist.
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Der Mensch dahinter
Ich stehe mit meinem Namen dafür gerade
Ich bin Ruben und komme selbst zur Besichtigung. Über 1200 Keller, Wohnungen und Haushalte habe ich mit meinem Team schon geräumt, in Leipzig, Halle und drumherum. Sie bekommen einen festen Preis und einen festen Ansprechpartner. Kein Callcenter, keine Weitergabe.
Ruben Bestfleisch, Inhaber, Sorglos Sanieren GbR
Häufige Fragen
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Ruben Bestfleisch
Inhaber von Sorglos Entrümpeln. Über 1200 Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Nachlassräumungen in Leipzig, Halle und Umgebung. Dieser Ratgeber kommt aus seiner täglichen Praxis vor Ort.
