Kosten · Ratgeber
Entrümpelung von der Steuer absetzen: bis zu 20 Prozent mit § 35a EStG
Aus der Praxis von Ruben Bestfleisch · über 1200 Einsätze · Stand 2. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit
Ja, eine Entrümpelung kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG die Steuer senken: bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen, Stand 2026, ohne Gewähr, bis zu 4.000 Euro pro Jahr insgesamt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen. Wichtig: Es zählen nur Arbeitskosten, nicht reine Entsorgungsgebühren. Die Rechnung muss die Posten getrennt ausweisen, und bezahlt werden muss per Überweisung, nie bar.

Was § 35a EStG für Entrümpelungen bedeutet
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten im privaten Haushalt, die das Finanzamt begünstigt. Eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung kann darunter fallen, wenn das Team bei Ihnen zu Hause räumt, trägt und reinigt. Entscheidend ist die Abgrenzung der Kosten.
Sie bekommen nicht die gesamte Rechnung erstattet, sondern eine Steuerermäßigung auf die begünstigten Arbeitskosten. Stand 2026 können das bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten sein, ohne Gewähr. Ob und in welcher Höhe der Abzug in Ihrem Fall greift, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.
Was genau absetzbar ist
- •Arbeitslohn des Teams für Räumen, Tragen, Demontage und Reinigung
- •Fahrtkosten, wenn sie auf der Rechnung ausgewiesen sind
- •Endreinigung als Teil des Auftrags
- •Demontage von Küchen und Einbauten durch das Team
Was nicht zählt
- •Reine Entsorgungs- und Deponiegebühren
- •Materialkosten ohne Arbeitsanteil
- •Barzahlungen, auch mit Quittung: das Finanzamt verlangt Überweisung
- •Leistungen ausserhalb des eigenen Haushalts, der Bezug zum Haushalt muss gegeben sein
| Absetzbar | Nicht absetzbar |
|---|---|
| Arbeitslohn Räumteam | Deponiegebühren |
| Fahrtkosten laut Rechnung | Reine Container-Miete ohne Arbeitsanteil |
| Endreinigung durch Firma | Barzahlung ohne Kontoauszug |
| Demontage durch Mitarbeiter | Leistungen an fremder Adresse ohne Haushaltsbezug |
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 1Bei der Anfrage sagen, dass Sie die Leistung steuerlich nutzen möchten
- 2Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten anfordern
- 3Per Überweisung bezahlen und den Beleg aufheben
- 4In der Steuererklärung unter haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen
- 5Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen, Stand 2026, ohne Gewähr
Sie planen eine Räumung und wollen die Kosten steuerlich nutzen? Wir stellen einen Festpreis mit ordentlicher Rechnung und getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten.
Festpreis mit ordentlicher Rechnung anfragenBeispielrechnung: so wirkt sich der Abzug aus
Angenommen, die Rechnung für Ihre Haushaltsauflösung weist 2.000 Euro Arbeitskosten und 800 Euro Entsorgung aus. Begünstigt sind die 2.000 Euro. Bei bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, Stand 2026, ohne Gewähr, wären das bis zu 400 Euro weniger Steuer. Die Entsorgung fliesst nicht in den Abzug ein.
Der Gesamtbetrag aller haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahr ist auf 4.000 Euro Steuerermäßigung begrenzt. Haben Sie also schon andere begünstigte Leistungen genutzt, verringert sich der Spielraum entsprechend.
Welche Nachweise Sie aufbewahren sollten
- •Rechnung mit getrennten Positionen für Arbeits- und Entsorgungskosten
- •Kontoauszug zur Überweisung, kein Barbeleg
- •Optional: kurze Leistungsbeschreibung auf der Rechnung
- •Steuerbescheid und Eintrag in der Steuererklärung
Häufige Fehler beim Absetzen
Der häufigste Fehler ist bar zu zahlen. Das Finanzamt verlangt eine unbare Zahlung. Der zweite Fehler: eine Sammelrechnung ohne getrennte Arbeitskosten. Dann fehlt die Grundlage für den Abzug. Der dritte Fehler: Entsorgungskosten mit den Arbeitskosten verwechseln.
Die Grenze von 4.000 Euro verstehen
Der Abzug nach § 35a EStG ist auf insgesamt 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr begrenzt. Das gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen, also auch für Gartenhilfe, Handwerker oder Reinigungskräfte. Wer schon andere Leistungen absetzt, hat weniger Spielraum für die Entrümpelung.
Beispiel: Sie haben im selben Jahr schon 3.000 Euro Steuerermäßigung aus anderen haushaltsnahen Leistungen genutzt. Dann bleiben noch 1.000 Euro Spielraum für die Entrümpelung, unabhängig davon, wie hoch die Arbeitskosten allein wären.
Mieter, Eigentümer und Haushaltsauflösung
Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen in der eigenen Mietwohnung absetzen, wenn die Leistung dort erbracht wird. Eigentümer nutzen den Paragraphen für Arbeiten in der selbst genutzten Immobilie. Bei vermieteten Wohnungen gelten andere Regeln, dort sind Handwerkerkosten oft als Werbungskosten zu behandeln.
Bei einer Haushaltsauflösung vor dem Auszug ist der Bezug zum privaten Haushalt meist klar. Bei Nachlasswohnungen hängt die Einordnung vom Einzelfall ab. Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater, bevor Sie die Kosten eintragen.
| Situation | Typische Einordnung |
|---|---|
| Entrümpelung eigene Mietwohnung vor Auszug | Haushaltsnahe Dienstleistung möglich |
| Haushaltsauflösung im eigenen Haus | Haushaltsnahe Dienstleistung möglich |
| Räumung vermieteter Wohnung als Vermieter | Andere steuerliche Regeln |
| Nachlasswohnung eines Verwandten | Einzelfall, Steuerberater fragen |
Wann sich der Steuerabzug besonders lohnt
Der Effekt ist am spürbarsten bei höheren Arbeitskosten und ausreichend Steuerlast. Wer ohnehin wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, profitiert weniger. Wer in einem Jahr mit hoher Steuerlast eine große Haushaltsauflösung plant, sollte die Rechnungsaufteilung von Anfang an mitdenken.
Kombinieren Sie den Abzug nicht mit unrealistischen Erwartungen. Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, Stand 2026, ohne Gewähr, bedeutet nicht, dass die Entrümpelung billig wird. Es bedeutet, dass ein Teil der Arbeitskosten steuerlich anerkannt werden kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuererklärung: wo Sie die Entrümpelung eintragen
In der Einkommensteuererklärung finden Sie den Bereich für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dort tragen Sie die begünstigten Arbeitskosten aus der Rechnung ein. Das Finanzamt zieht dann bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Steuerschuld ab, Stand 2026, ohne Gewähr, innerhalb der jährlichen Gesamtgrenze.
Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug mindestens bis zum Steuerbescheid auf. Kommt das Finanzamt nach, fehlt ohne getrennte Arbeitskosten oft die Grundlage. Bei Nachlassfällen oder gemischten Nutzungen lohnt ein kurzer Check beim Steuerberater vor dem Einreichen.
Checkliste für steuerliche Anerkennung
| Voraussetzung | Erfüllt, wenn ... |
|---|---|
| Haushaltsbezug | Leistung in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus |
| Arbeitskosten getrennt | Rechnung weist Räumlohn separat aus |
| Unbare Zahlung | Überweisung mit Kontoauszug |
| Keine reine Entsorgung | Arbeitsanteil ist erkennbar und nicht null |
| Jahresgrenze | Gesamtabzug max. 4.000 Euro für alle haushaltsnahen Dienstleistungen |
Gehen Sie diese Tabelle vor der Beauftragung durch. Fehlt ein Punkt, fehlt später oft der Steuervorteil. Sagen Sie uns bei der Anfrage Bescheid, dann richten wir Angebot und Rechnung von Anfang an darauf aus.
Denken Sie daran: Der Abzug wirkt auf die Steuerschuld, nicht als direkte Erstattung auf Ihr Konto. Wie viel Sie konkret sparen, hängt von Ihrer Steuerlast im Jahr ab. Stand 2026 gilt bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, ohne Gewähr.
Wer die Unterlagen von Anfang an sauber sammelt, spart sich im Frühjahr Stress. Rechnung, Kontoauszug und getrennte Arbeitskosten reichen in den meisten Standardfällen aus.
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Ruben Bestfleisch
Inhaber von Sorglos Entrümpeln. Über 1200 Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Nachlassräumungen in Leipzig, Halle und Umgebung. Dieser Ratgeber kommt aus seiner täglichen Praxis vor Ort.
