Todesfall & Nachlass · Ratgeber
Wohnungsauflösung nach einem Todesfall: Checkliste für Angehörige
Aus der Praxis von Ruben Bestfleisch · über 1200 Einsätze · Stand 2. Juli 2026 · 9 Min. Lesezeit
Nach einem Todesfall muss die Wohnung meist zum Ende der Kündigungsfrist geräumt übergeben werden. Der Mietvertrag endet nicht automatisch: Erben können ihn innerhalb eines Monats nach Kenntnis mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Das gibt Ihnen Zeit. Sichern Sie zuerst Dokumente und Erinnerungsstücke, klären Sie das Erbe, und organisieren Sie erst dann die Räumung.

Der wichtigste Satz zuerst: Sie müssen nicht sofort alles regeln
In der Trauer wirkt die volle Wohnung wie ein Berg. Briefe liegen auf dem Tisch, Kleidung hängt im Schrank, und der Vermieter fragt nach dem Termin. Aber rechtlich haben Sie mehr Zeit, als viele denken. Der Mietvertrag läuft zunächst weiter. Die Erben können ihn innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.
Das bedeutet in der Praxis: Sie haben Wochen, manchmal Monate, bevor die Wohnung geräumt sein muss. Nutzen Sie diese Zeit, statt in den ersten Tagen überstürzt zu entsorgen. Erinnerungsstücke, die weggeworfen werden, kommen nicht zurück.
Was passiert mit dem Mietvertrag?
Mit dem Tod des Mieters endet der Mietvertrag nicht automatisch. Die Erben treten in den Vertrag ein. Sie können ihn kündigen, übernehmen oder untervermieten, je nach Situation. Die wichtigste Frist steht in Paragraf 564 BGB: Innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod müssen die Erben die Kündigung erklären, wenn sie ausziehen wollen. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate zum Monatsende, Zeit genug für eine geordnete Wohnungsauflösung.
- •Vermieter informieren: schriftlich mit Sterbeurkunde, nicht nur telefonisch
- •Kündigung durch alle Erben oder einen bevollmächtigten Erben aussprechen
- •Kündigungsfrist beachten: drei Monate zum Monatsende ab Zugang der Kündigung
- •Übergabetermin mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung vereinbaren
- •Nebenkosten und Miete laufen bis zum Vertragsende weiter aus dem Nachlass
Ein wichtiger Sonderfall: Hat der Ehepartner oder Lebenspartner mit in der Wohnung gewohnt, tritt er in den Mietvertrag ein und darf bleiben. Das gilt auch für Kinder oder andere Angehörige, die zum Haushalt gehörten. Niemand muss die Wohnung überstürzt verlassen. Wer weiterwohnen will, muss dem Vermieter nur mitteilen, dass er den Vertrag fortsetzt. Erst wenn niemand aus dem Haushalt bleibt, geht es um die Räumung.
Die Checkliste in sieben Schritten
- 1Wohnung sichern: Schlüssel einsammeln, Wertsachen und Bargeld dokumentieren, ggf. Schloss tauschen lassen
- 2Wichtige Dokumente suchen und sichern: Testament, Versicherungen, Verträge, Urkunden, Kontounterlagen, Pflegeunterlagen
- 3Mietvertrag klären: Vermieter informieren, Kündigung durch die Erben mit Frist aussprechen
- 4Erbfrage klären: Wer erbt, wer entscheidet? Vorsicht: Wer den Hausrat verwertet, kann das Erbe damit annehmen
- 5Erinnerungsstücke verteilen: Fotoalben, Schmuck und persönliche Dinge zuerst in der Familie besprechen
- 6Räumung organisieren: selbst mit Helfern oder mit einer Firma, Termine zur Kündigungsfrist passend legen
- 7Übergabe vorbereiten: besenrein, Zählerstände, Protokoll, Schlüsselrückgabe
Diese sieben Schritte gibt es auch als Checkliste zum Ausdrucken (PDF). Sagen Sie kurz Bescheid, dann senden wir sie Ihnen zu, ganz ohne Verpflichtung.
Checkliste als PDF anfragenDokumente und Erinnerungsstücke sichern
Bevor irgendetwas entsorgt wird, sollten Sie systematisch durch die Wohnung gehen. Nicht alles, was alt aussieht, ist wertlos. Nicht alles, was ordentlich aussieht, ist behaltenwert. Gehen Sie Raum für Raum vor. Nehmen Sie sich eine Kiste und legen Sie alles Wichtige zuerst beiseite, bevor der Rest angefasst wird.

Ein guter Merksatz: Papier bleibt, bis Sie sicher sind. Legen Sie alle Ordner, losen Briefe und Unterlagen erst in einen Karton und sortieren Sie später in Ruhe. Rechnungen und Verträge kündigen sich nicht von selbst. Strom, Telefon, Zeitung, Vereine und Abos brauchen eine schriftliche Kündigung mit der Sterbeurkunde.
| Kategorie | Was sichern? | Wohin? |
|---|---|---|
| Rechtliches | Testament, Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Versicherungspolicen | Anwalt, Notar oder sicherer Ordner |
| Finanzen | Kontounterlagen, Sparbücher, Schließfachschlüssel, Quittungen | Erben, Bank, Nachlasspfleger |
| Persönliches | Fotoalben, Briefe, Tagebücher, Medaillen, Schmuck | Familie, nach Absprache verteilen |
| Haushalt | Wertvolle Möbel, Sammlungen, Elektronik | Erst nach Erbklärung verwerten |
| Entsorgung | Abgelaufene Lebensmittel, kaputte Gegenstände, leere Kartons | Kann früh entsorgt werden |
Rechtliches
- Was sichern?
- Testament, Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Versicherungspolicen
- Wohin?
- Anwalt, Notar oder sicherer Ordner
Finanzen
- Was sichern?
- Kontounterlagen, Sparbücher, Schließfachschlüssel, Quittungen
- Wohin?
- Erben, Bank, Nachlasspfleger
Persönliches
- Was sichern?
- Fotoalben, Briefe, Tagebücher, Medaillen, Schmuck
- Wohin?
- Familie, nach Absprache verteilen
Haushalt
- Was sichern?
- Wertvolle Möbel, Sammlungen, Elektronik
- Wohin?
- Erst nach Erbklärung verwerten
Entsorgung
- Was sichern?
- Abgelaufene Lebensmittel, kaputte Gegenstände, leere Kartons
- Wohin?
- Kann früh entsorgt werden
Eine seriöse Firma für Nachlassräumung arbeitet nach der Regel: Nichts wird ohne Ihre Zustimmung entsorgt. Dokumente, Fotoalben und persönliche Gegenstände werden zuerst gesichert und Ihnen übergeben. Bestehen Sie darauf, dass das schriftlich vereinbart wird.
Die Erbfrage: Wer darf entscheiden?
Ohne Testament erben nach deutschem Recht zuerst Ehepartner und Kinder, dann Eltern und Geschwister. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe braucht für wichtige Entscheidungen die Zustimmung der anderen. Das bremst oft die Räumung.
- •Testament suchen: beim Verstorbenen, beim Nachlassgericht, bei der Bank im Schließfach
- •Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht, dauert einige Wochen
- •Erbengemeinschaft abstimmen: Wer trägt die Kosten? Wer bekommt welche Gegenstände?
- •Vollmacht erteilen: Ein Erbe kann die Räumung und Übergabe für alle organisieren
- •Ausschlagung prüfen: Bei Schulden des Verstorbenen innerhalb von sechs Wochen entscheiden
Die häufigste Frage der ersten Tage: Wer darf die Wohnung überhaupt auflösen? Die kurze Antwort hängt davon ab, wer erbt und ob eine Vollmacht da ist. Diese Übersicht zeigt, wer in welcher Lage entscheiden darf.
| Wer räumt? | Voraussetzung | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Einzelerbe | Erbe steht fest, keine weiteren Erben | Darf allein handeln, trägt aber auch die Kosten aus dem Nachlass |
| Erbengemeinschaft | Mehrere Erben teilen den Nachlass | Wichtige Schritte nur gemeinsam, sonst Streit über einzelne Stücke |
| Bevollmächtigter | Schriftliche Vollmacht liegt vor | Ein Erbe organisiert für alle, spart Wege und Abstimmung |
| Nachlasspfleger | Erben unbekannt oder nicht erreichbar | Vom Nachlassgericht bestellt, sichert und verwaltet den Nachlass |
| Vermieter | Erst nach Vertragsende und Fristablauf | Darf nicht eigenmächtig vorher räumen, sonst haftet er |
Einzelerbe
- Voraussetzung
- Erbe steht fest, keine weiteren Erben
- Worauf achten?
- Darf allein handeln, trägt aber auch die Kosten aus dem Nachlass
Erbengemeinschaft
- Voraussetzung
- Mehrere Erben teilen den Nachlass
- Worauf achten?
- Wichtige Schritte nur gemeinsam, sonst Streit über einzelne Stücke
Bevollmächtigter
- Voraussetzung
- Schriftliche Vollmacht liegt vor
- Worauf achten?
- Ein Erbe organisiert für alle, spart Wege und Abstimmung
Nachlasspfleger
- Voraussetzung
- Erben unbekannt oder nicht erreichbar
- Worauf achten?
- Vom Nachlassgericht bestellt, sichert und verwaltet den Nachlass
Vermieter
- Voraussetzung
- Erst nach Vertragsende und Fristablauf
- Worauf achten?
- Darf nicht eigenmächtig vorher räumen, sonst haftet er
Eine Vollmacht ist in der Praxis Gold wert. Sie erlaubt einem Angehörigen, die Kündigung, die Räumung und die Übergabe für die ganze Erbengemeinschaft zu erledigen. Ohne Vollmacht muss bei jedem größeren Schritt jeder Miterbe zustimmen. Das kostet Wochen, gerade wenn Erben weit verstreut wohnen.
Selbst räumen oder eine Firma beauftragen?
Im Trauerfall ist die Frage nicht nur, was weniger kostet. Es geht auch um die Belastung. Viele Angehörige unterschätzen, wie schwer es ist, die Wohnung eines geliebten Menschen Stück für Stück selbst auszuräumen. Der ehrliche Vergleich:
Selbst räumen
Sie organisieren Helfer, Transport und Entsorgung in Eigenregie.
- Keine Firmenrechnung, nur Material- und Transportkosten
- Sie bestimmen jeden Schritt und jedes Tempo selbst
- Hohe emotionale Belastung, jedes Stück weckt Erinnerungen
- Viel Zeit und kräftige Helfer nötig, oft über mehrere Wochenenden
- Kein Entsorgungsnachweis, keine Wertanrechnung, Verletzungsrisiko bei Ihnen
Firma beauftragen
Ein Team übernimmt Räumung, Entsorgung und besenreine Übergabe.
- Nichts wird ohne Ihre Zustimmung entsorgt, Erinnerungsstücke zuerst gesichert
- Sie müssen nicht selbst tragen und nicht ständig vor Ort sein
- Verwertbares wird angerechnet und senkt den Preis
- Fachgerechte Entsorgung mit Nachweis, auf Wunsch Übergabe an den Vermieter
- Rechnungsbetrag, der aber aus dem Nachlass getragen wird
Sie müssen das nicht allein tragen. Wir kommen kostenlos vorbei, hören zu und sichern zuerst alles Wichtige. Ganz ohne Druck.
Ruhiges Erstgespräch führenWas kostet die Räumung, und wer zahlt sie?
Die Kosten trägt der Nachlass beziehungsweise die Erbengemeinschaft. Für eine normale Wohnung liegen sie je nach Größe und Füllmenge meist zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Verwertbares wird angerechnet. Holen Sie ein schriftliches Festpreisangebot ein. Das schützt vor Nachforderungen und lässt sich in der Erbengemeinschaft sauber abstimmen.
Planen Sie die Räumung so, dass sie ein bis zwei Wochen vor dem Übergabetermin fertig ist. Dann bleibt Puffer für Endreinigung, kleine Reparaturen und unvorhergesehene Verzögerungen. Der Vermieter erwartet eine besenreine Wohnung, nicht nur leere Räume.
Typische Fehler in der Trauer
- •Zu schnell entsorgen: Erinnerungsstücke landen im Container, bevor die Familie sie gesehen hat
- •Vermieter nicht informieren: Das führt zu Missverständnissen über Fristen und Kosten
- •Erbe annehmen ohne Prüfung: Verwertung von Wertgegenständen kann als Annahme gelten
- •Kein Festpreis: Nachlassräumungen ohne schriftliches Angebot enden oft teurer
- •Übergabe unvorbereitet: Fehlende Schlüssel, keine Zählerstände, kein Protokoll
Zeitplan: Wann was erledigen?
Ein grober Zeitplan hilft, in der Trauer nicht alles auf einmal zu wollen. Die Fristen sind Leitplanken, keine Stoppuhr. Passen Sie den Plan an Ihre Situation an.
| Zeitraum | Aufgabe |
|---|---|
| Erste Tage | Wohnung sichern, Sterbeurkunde besorgen, nahe Angehörige informieren |
| Woche 1 bis 2 | Dokumente suchen, Vermieter schriftlich informieren, Testament prüfen |
| Woche 2 bis 4 | Kündigung aussprechen, Erbfrage klären, Erinnerungsstücke verteilen |
| Ab Monat 2 | Räumung beauftragen, Termin 1 bis 2 Wochen vor Übergabe planen |
| Vor Übergabe | Endreinigung, Zähler ablesen, Protokoll vorbereiten, Schlüssel sammeln |
Wenn Sie aus der Ferne organisieren, lohnt sich eine Firma mit Erfahrung in Nachlassräumungen. Sie können per Vollmacht handeln, Fotos von wichtigen Gegenständen senden und die besenreine Übergabe an den Vermieter übernehmen, ohne dass Sie anreisen müssen.
Kommunikation mit Vermieter und Erbengemeinschaft
Nachlassräumungen scheitern oft nicht an der Arbeit, sondern an der Abstimmung. Schreiben Sie früh, wer was entscheidet. Ein gemeinsames Protokoll per E-Mail oder Messenger verhindert Streit über einzelne Gegenstände.
- •Vermieter: schriftliche Kündigung, Sterbeurkunde als Kopie, Termin für Übergabe vorschlagen
- •Erbengemeinschaft: wer bevollmächtigt ist, wer welche Erinnerungsstücke möchte
- •Firma: schriftlicher Festpreis, Liste der Dinge, die nicht entsorgt werden dürfen
- •Versicherungen: Hausrat, Sterbeversicherung, ggf. Haftpflicht des Verstorbenen kündigen
Nehmen Sie sich in den ersten Wochen Zeit für die Menschen, nicht nur für die Sachen. Die Wohnung kann warten. Dokumente und Erinnerungsstücke nicht. Wer früh klärt, wer entscheidet, spart später Streit in der Familie.
Das könnte Ihnen weiterhelfen

Praxis-Tipps
Wohnungsübergabe mit Vollmacht: So geben Sie die Übergabe komplett ab

Todesfall & Nachlass
Erbengemeinschaft: Wohnung auflösen ohne Streit

Kosten
Wertanrechnung bei der Entrümpelung: So senken Möbel und Antiquitäten Ihren Preis

Praxis-Tipps
Haushaltsauflösung: Die Checkliste, mit der nichts vergessen wird
Warum Sorglos
Warum Sorglos für Ihre Räumung
Schriftlicher Festpreis
Sie bekommen einen festen Preis auf Papier. Keine Überraschung am Ende, kein Nachrechnen.
Kein Callcenter, Ruben persönlich
Sie sprechen direkt mit Ruben Bestfleisch, dem Inhaber. Kein Warteband, keine Weitergabe.
Wertanrechnung senkt den Preis
Brauchbare Möbel und Metalle rechnen wir vor Ort an. Das macht Ihre Rechnung oft kleiner.
Fachgerechte Entsorgung mit Nachweis
Sondermüll und Wertstoff gehen sauber und legal weg. Auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis.
Besenreine Übergabe
Wir räumen komplett und fegen nach. So, wie der Vermieter es haben will.
Antwort in 24 Stunden
Sie rufen an oder schreiben, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Schritt.

Der Mensch dahinter
Ich stehe mit meinem Namen dafür gerade
Ich bin Ruben und komme selbst zur Besichtigung. Über 1200 Keller, Wohnungen und Haushalte habe ich mit meinem Team schon geräumt, in Leipzig, Halle und drumherum. Sie bekommen einen festen Preis und einen festen Ansprechpartner. Kein Callcenter, keine Weitergabe.
Ruben Bestfleisch, Inhaber, Sorglos Sanieren GbR
Häufige Fragen
Wenn Sie diese Aufgabe nicht allein tragen möchten: Unsere Nachlassräumung übernimmt alles, vom Sichern der Erinnerungsstücke bis zur Übergabe an den Vermieter.

Ruben Bestfleisch
Inhaber von Sorglos Entrümpeln. Über 1200 Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Nachlassräumungen in Leipzig, Halle und Umgebung. Dieser Ratgeber kommt aus seiner täglichen Praxis vor Ort.
